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Vermögenswirksame Leistungen
Nutzen Sie die Geldgeschenke vom Staat und von Ihrem Arbeitgeber. Sparen
Sie mit vermögenswirksamen Leistungen (VL).
Unterstützung von Staat und Arbeitgeber
VL sind Sparbeträge, die Ihr Arbeitgeber für Sie anlegt. Er kann sie
Ihnen in voller Höhe oder teilweise zahlen. Maximum sind 40 Euro
monatlich. Ein VL-Sparvertrag läuft über sieben Jahre. Auch der Staat
unterstützt VL-Sparen, indem er durch die Arbeitnehmer-Sparzulage
finanzielle Anreize bietet. Um in den Genuss dieser Förderung zu kommen,
darf Ihr zu versteuerndes Einkommen allerdings nicht über
17.900 Euro bei Alleinstehenden
35.800 Euro bei Verheirateten
liegen. Der Staat fördert Fonds- und Bausparen. Die Fördergrenze liegt
beim Fonds-Sparen bei jährlich 400 Euro, beim Bausparen bei 470 Euro.
Förderung beim Fonds-Sparen
Beim Fonds-Sparen belohnt der Staat die jährlichen Einzahlungen mit
einer Prämie von 18 Prozent. Beim Höchstbetrag von 400 Euro bedeutet das
ein Geldgeschenk von 72 Euro (18 Prozent von 400 Euro).
Förderung beim Bausparen
Beim Bausparen gewährt der Staat neben einer Zulage von 9 Prozent noch
die Wohnungsbau-Prämie von 8,8 Prozent. Auch hier gelten
Fördergrenzen: Die maximale Fördersumme beträgt 512 Euro (1.024 Euro bei
Verheirateten), und Ihr zu versteuerndes Einkommen darf 25.600 Euro
(51.200 Euro bei Verheirateten) nicht überschreiten. Dann erhalten Sie
Prämien von 43 Euro (9 Prozent von 470 Euro) und 45 Euro (8,8 Prozent
von 512 Euro). Das ergibt ein Geldgeschenk von 88 Euro.
Wenn Sie sich für VL-Sparen interessieren, nehmen Sie einfach Kontakt zu
Ihrem Berater auf.
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