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Ist Ihr Haus ein Energieverschwender?
Energie
Die Übersicht ist ein erster Anhaltspunkt
für die Bewertung Ihres Energieverbrauchs. Da das Ergebnis auch vom
Verhalten der Bewohner abhängt, sind Rückschlüsse auf den
Energiestandard des Hauses nur eingeschränkt möglich.
1. Multiplizieren Sie den jährlichen Verbrauch (Öl in Litern oder Erdgas
in Kubikmetern) mit zehn. Sie erhalten so den Energieverbrauch in
Kilowattstunden (kWh).
Beispiel:
4.400 Liter Heizöl x 10 = 44.000kWh
2. Falls die Warmwasserversorgung über die Heizung erfolgt, ziehen Sie
vom ermittelten Ergebnis pro Person im Haushalt bitte jeweils 1.000
Kilowattstunden ab.
Beispiel:
44.000 kWh - 4.000 kWh = 40.000kWh
3. Teilt man das Ergebnis durch die Wohnfläche, erhält man den
jährlichen Heizenergiebedarf pro Quadratmeter.
Beispiel:
40.000 kWh : 160 m² = 250 kWh/m²a
Energieausweis:
Ab 2008 werden Immobilien bei der Energieeffizienz vergleichbar
'Betrifft mich der EnergieAusweis auch?' Für die meisten Deutschen wird die
Antwort über kurz oder lang 'Ja' lauten: Grundsätzlich muss ein solcher Ausweis immer dann vorliegen, wenn Sie
neu bauen, wenn Sie Ihr Haus veräußern oder wenn ein neuer Mieter einziehen
will.
Für bis 1965 fertiggestellte Wohngebäude beginnt die EnergieAusweis-Pflicht ab
1. Juli 2008 und für später gebaute ab 1. Januar 2009. Damit es keinen 'Engpass'
beim EnergiePass gibt, haben Besitzer von Nichtwohngebäuden noch bis 1. Juli
2009 Zeit. Kein Handlungsbedarf besteht bei denkmalgeschützten Gebäuden und wenn
Sie nicht verkaufen oder neu vermieten wollen.
Was Sie wissen sollten:
- Ein EnergieAusweis ist zehn Jahre gültig.
- Er wird immer für das gesamte Gebäude oder den Gebäudeteil ausgestellt (auch
wenn nur eine einzelne Wohnung verkauft oder vermietet werden soll).
- Der EnergieAusweis dient lediglich der Information, begründet also keine Pflicht
zur Sanierung des Gebäudes.
Gut informiert für Kauf- und Sanierungsentscheidungen
Der EnergieAusweis informiert Sie darüber, wie viel Energie ein Gebäude
benötigt. Diese Angaben können auf zwei Arten ermittelt werden: Beim
'Verbrauchsausweis' wird die energetische Qualität anhand des durchschnittlichen
Energieverbrauchs der letzten drei Jahre ermittelt.
Für den 'Bedarfsausweis' werden Heizung und Wärmedämmung untersucht und es wird
die Energieeffizienz berechnet. Dadurch ist das zweite Verfahren teurer, aber
auch aussagekräftiger.
Welcher Ausweistyp gilt für wen? Der Bedarfsausweis muss für Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen ausgestellt
werden, die vor 1978 errichtet wurden und die Anforderungen der 1.
Wärmeschutzverordnung nicht erfüllen. Noch bis 30. September 2008 darf der
EnergieAusweis auch auf Grundlage des Energieverbrauchs erstellt werden. Für
alle anderen Gebäude können Hausbesitzer grundsätzlich frei zwischen den zwei
Typen wählen.
Was kostet ein EnergieAusweis? Der Aufwand für den EnergieAusweis hängt vom jeweiligen Gebäude ab, daher gibt
es keine 'Gebührenordnung' oder sonstige Vorgaben. Mit welchen Kosten in etwa zu
rechnen ist, zeigt der Feldversuch der Deutschen Energie-Agentur: Bei
Wohngebäuden lagen die Preise für den Bedarfsausweis meist zwischen 200 und
300 EUR. Eigentümergemeinschaften tragen die Kosten für den EnergieAusweis
gemeinsam.
Viele Fachleute führen zum Ziel Fragen Sie uns nach Fachleuten, die EnergieAusweise ausstellen dürfen! Sie nennt
Ihnen gern Ansprechpartner in Ihrer Nähe.
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