Bei der Verwirklichung des Traums von den eigenen vier Wänden lässt Sie
Vater Staat nicht allein.
Wohnungsbauprämie
Anschubhilfe für Ihr Eigenheim
Verschenken Sie keine Prämie
Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) belohnt der Staat Einzahlungen auf einen
Bausparvertrag. Voraussetzung ist, dass bestimmte Einkommensgrenzen
nicht überschritten werden.
Einkommensgrenzen
Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben Bausparer bis zu einem zu
versteuernden Einkommen von jährlich 25.600 Euro bei Alleinstehenden und
51.200 Euro bei Verheirateten. Abhängig von den jeweiligen persönlichen
Freibeträgen kann das Bruttoeinkommen noch höher liegen.
Förderhöchstbeträge
Der Staat zahlt für die jährlichen Sparbeiträge bis maximal 512 Euro
(Alleinstehende) und 1.024 Euro (Verheiratete) 8,8 %
Wohnbauprämie. Die maximale Wohnungsbauprämie beträgt demnach für
Alleinstehende 45,06 Euro sowie für Verheiratete 90,11 Euro.
Prämienberechtigt ist man bereits mit 16 Jahren.
Keine Zinsabschlagsteuer
Die Sparerfreibeträge betragen für Alleinstehende jährlich 801 Euro und
für Verheiratete 1.602 Euro (einschließlich Werbungskostenpauschbetrag)
bei Einkünften aus Kapitalvermögen. Wer jedoch Wohnungsbauprämie erhält,
ist in dem Jahr, in dem die Prämie gewährt wird, und im Folgejahr automatisch von
der Zinsabschlagsteuer befreit. Diese Regelung gilt nur für Zinserträge
aus dem Bausparvertrag. D. h., der Bausparkasse ist kein
Freistellungsauftrag zu erteilen. Voraussetzung für die Befreiung ist,
dass der berechtigte Bausparer einen WoP-Antrag gestellt und die
Bausparkasse diesen bearbeitet hat. Hiervon unberührt muss der Bausparer die Zinserträge in seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Mit der Bausparkasse Schwäbisch Hall sind Sie gut beraten. Detaillierte
Informationen erhalten Sie unter
Bausparkasse Schwäbisch Hall
oder bei Ihrem Kundenberater.
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