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Im Rahmen der genossenschaftlichen Prinzipien der Selbstverantwortung
und Selbstverwaltung kommt dem Aufsichtsrat eine besondere Bedeutung zu.
Die Hauptaufgaben des Aufsichtrates sind
- Überwachung der Geschäftsleitung
- Vertretung der Mitgliederinteressen
In gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand lässt sich der
Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikolage, die Entwicklung im
Kredit- und Einlagengeschäft, die Eigenkapitalausstattung, die
Organisationsstruktur und natürlich die Ertragslage der
Raiffeisenbank Grevenbroich eG berichten. Bei Investitionen von großer
wirtschaftlicher Bedeutung ist die Zustimmung des Aufsichtsrates
erforderlich. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss und schlägt
in Abstimmung mit dem Vorstand die Verwendung des Jahresüberschusses
in der Vertreterversammlung vor.
Aufsichtsratsmitglieder der Raiffeisenbank Grevenbroich
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