Historie / Umsetzung
Gemeinsamer Binnenmarkt
Die Schaffung des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (SEPA –
Single Euro Payments Area) ist Teil der Umsetzung des Binnenmarktes seit
1992. Im Folgenden wurde während einer Tagung des Europäischen Rates am
23. / 24. März 2000 in Lissabon beschlossen, die EU mit der
'Lissabon-Agenda' bis 2010 'zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten
wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen'.
Rechtlicher Rahmen für €uro-Lastschriften
fehlt noch
Der Verwendung der €uro-Lastschrift stehen derzeit noch laufende rechtliche
Umsetzungsmaßnahmen der EU entgegen. Das neue Verfahren wird zwar bei uns ab
2008 technisch zur Verfügung stehen. Die notwendigen rechtlichen
Rahmenbedingungen werden jedoch derzeit auf europäischer und nationaler Ebene
noch geschaffen. Der vollumfängliche Einsatz wird erst Ende 2009 nach der
Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht möglich
sein.
Nationale Verfahren existieren zunächst weiter
Die neuen Zahlungsinstrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst
zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen
können Sie deshalb ab 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren
wählen.
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