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Auch Vorsorge ist Chefsache
Vorsorge ist unverzichtbar. Für Sie und Ihre Familie genauso
wie für Ihr Unternehmen mit Ihren Mitarbeitern. Seit Januar 2002 haben
Ihre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherten
Mitarbeiter einen Rechtsanspruch darauf, ihren Lohn bzw. ihr Gehalt
anteilig in eine betriebliche Altersvorsorge umzuwandeln.
Wie gehen Sie diese Herausforderung an? Wir bieten Ihnen Lösungen, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern zugute kommen!
Zusammen mit unserem Verbundpartner, der R+V Versicherung, beraten
und betreuen wir Sie zum Thema betriebliche Altersvorsorge. Im Ergebnis
erhalten Sie von uns ein Konzept mit hochwertigen Bausteinen aus dem
Leistungs- und Lösungsspektrum unseres Versicherungspartners.
Als Unternehmer haben Sie die Wahl zwischen fünf verschiedenen Wegen zur
betrieblichen Altersvorsorge. Welche dieser Lösungen für Ihr Unternehmen
am besten geeignet ist, besprechen Sie am besten persönlich mit Ihrem
Versicherungsspezialisten unserer Bank. Im Gespräch werden alle
wichtigen Punkte geklärt – wie z. B. staatliche Förderung,
Rechtsansprüche, Finanzierung, Kapitalanlage und die steuerlichen
Auswirkungen. Unsere Berater nehmen Ihre individuelle Situation ins
Visier und geben Ihnen auf Wunsch unter Berücksichtigung der jeweiligen
Gegebenheiten konkrete Empfehlungen.
Zukunft sichern – für Sie, Ihren Betrieb, Ihre Mitarbeiter Wir begleiten Sie in eine sichere Zukunft. Auf den fünf im Folgenden
vorgestellten Wegen:
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Direktversicherung die am
häufigsten gewählte Form der betrieblichen Altersvorsorge.
Die Vorteile: vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, einfaches
Handling, geringer Verwaltungsaufwand
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Pensionskasse
bietet einzelnen Arbeitgebern oder einer Gruppe von Arbeitgebern die
Möglichkeit, für die bei ihnen Beschäftigten eine Altersversorgung
bei einer überbetrieblichen Einrichtung aufzubauen
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Pensionsfonds
ermöglicht Arbeitgebern, eine kapitalgedeckte betriebliche
Altersversorgung für ihre Mitarbeiter zu realisieren
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Unterstützungskasse
für Arbeitgeber, die die betriebliche Altersversorgung und die damit
verbundenen Verpflichtungen im Rahmen einer rückgedeckten
Gruppenunterstützungskasse aus dem Unternehmen auslagern möchten
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Pensionszusage
ermöglicht die Auslagerung der mit der Pensionszusage verbundenen
betriebsfremden Risiken, wie z. B. die sofortige Aufstockung der
Pensionsrückstellung im Todesfall (Bilanzsprungrisiko) über eine
Rückdeckungsversicherung
Die Durchführungswege zeichnen sich im Wesentlichen durch
ihre unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sozial- und steuerrechtlichen
Behandlungen sowie die Anlagevorschriften aus. Welche dieser Lösungen für Ihr
Unternehmen geeignet ist, erarbeiten Sie am besten im Gespräch mit dem
Versicherungsspezialisten unseres Hauses.
Weitere Informationen
R+V Versicherung

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