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 Donnerstag, der 29. Juli 2010 |  Sie sind hier: Start > Aktuell > Sonderbedingungen_vrbankcard

 Änderung der Sonderbedingungen für die VR-BankCard

VR-BankCard Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

aufgrund der Erweiterungen der Anwendungsbereiche der VR-BankCard sowie Neuerungen in der Gesetzgebung haben wir unsere oben genannten Sonderbedingungen in einigen Punkten geändert.

Die Änderungen der Sonderbedingungen beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

  • Die Sonderbedingungen der VR-BankCard berücksichtigen die Möglichkeit der Nutzung von Debitkarten-Systemen, die in anderen Staaten betrieben werden, soweit mit einem solchen Zahlungssystem eine entsprechende Kooperationsvereinbarung besteht. (Abschn. A. I Nr. 2c)
     
  • Der Geltungsbereich der VR-BankCard wurde um die Möglichkeit der Aufladung eines Prepaid-Mobilfunk-Kontos erweitert, sofern das geldautomatenbetreibende Institut diese Funktion anbietet und der jeweilige Mobilfunkanbieter an dem System teilnimmt. In den Sonderbedingungen wurde diese Erweiterung des Geltungsbereiches der VR-BankCard berücksichtigt. (Abschn. A. III Nr. 3)
     
  • In den neuen Sonderbedingungen der VR-BankCard wurden die bestehenden Regelungen zum POZ-System (Bargeldlosen Bezahlen ohne Zahlungsgarantie mittels Lastschrift) entfernt. Diese Regelungen sind nicht mehr notwendig, da das POZ-System zum 31. Dezember 2006 eingestellt worden ist.
     
  • Für die in den Sonderbedingungen der VR-BankCard (Abschn. A. II Nr. 6.4) abgedruckte Rufnummer des Zentralen Sperrannahmendienstes wurde gemäß der Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes der zu zahlende Preis zeitabhängig je Minute angegeben.
     
  • Die Sonderbedingungen der VR-BankCard (insbes. Abschn. D. Nr. 1 bis 5) berücksichtigen die ggf. am Geldautomaten des eigenen Institutes bestehende Möglichkeit über weitere zusätzlich definierte Konten zu verfügen, auf die der Karteninhaber Zugriff hat (Mehrkontenverfügbarkeit).


Im Übrigen wurden sprachliche Änderungen sowie geringfügig Änderungen der Gliederungssystematik vorgenommen, die keine weitergehenden rechtlichen Auswirkungen haben.

Wir gehen davon aus, dass Sie mit den Änderungen einverstanden sind.

Die geänderten Sonderbedingungen für die VR-BankCard gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Bekanntwerden dieser Mitteilung schriftlich Widerspruch erheben.

Den vollständigen Text der geänderten Sonderbedingungen können Sie dem nachstehenden Link entnehmen:

Für Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater selbstverständlich gerne zur Verfügung.

 
Mit freundlichen Grüßen

Raiffeisenbank Grevenbroich eG
 

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   © Raiffeisenbank Grevenbroich eG  |  Letzte Änderung: 17.01.2008 16:51 h