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Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
aufgrund der Erweiterungen der Anwendungsbereiche der VR-BankCard sowie
Neuerungen in der Gesetzgebung haben wir unsere oben genannten Sonderbedingungen
in einigen Punkten geändert.
Die Änderungen der Sonderbedingungen beziehen sich im Wesentlichen auf folgende
Punkte:
- Die Sonderbedingungen der VR-BankCard berücksichtigen die Möglichkeit der
Nutzung von Debitkarten-Systemen, die in anderen Staaten betrieben werden,
soweit mit einem solchen Zahlungssystem eine entsprechende
Kooperationsvereinbarung besteht. (Abschn. A. I Nr. 2c)
- Der Geltungsbereich der VR-BankCard wurde um die Möglichkeit der Aufladung eines
Prepaid-Mobilfunk-Kontos erweitert, sofern das geldautomatenbetreibende Institut
diese Funktion anbietet und der jeweilige Mobilfunkanbieter an dem System
teilnimmt. In den Sonderbedingungen wurde diese Erweiterung des
Geltungsbereiches der VR-BankCard berücksichtigt. (Abschn. A. III Nr. 3)
- In den neuen Sonderbedingungen der VR-BankCard wurden die bestehenden Regelungen
zum POZ-System (Bargeldlosen Bezahlen ohne Zahlungsgarantie mittels Lastschrift)
entfernt. Diese Regelungen sind nicht mehr notwendig, da das POZ-System zum 31.
Dezember 2006 eingestellt worden ist.
- Für die in den Sonderbedingungen der VR-BankCard (Abschn. A. II Nr. 6.4)
abgedruckte Rufnummer des Zentralen Sperrannahmendienstes wurde gemäß der
Anforderungen des Telekommunikationsgesetzes der zu zahlende Preis zeitabhängig
je Minute angegeben.
- Die Sonderbedingungen der VR-BankCard (insbes. Abschn. D. Nr. 1 bis 5)
berücksichtigen die ggf. am Geldautomaten des eigenen Institutes bestehende
Möglichkeit über weitere zusätzlich definierte Konten zu verfügen, auf die der
Karteninhaber Zugriff hat (Mehrkontenverfügbarkeit).
Im Übrigen wurden sprachliche Änderungen sowie geringfügig Änderungen der
Gliederungssystematik vorgenommen, die keine weitergehenden rechtlichen
Auswirkungen haben.
Wir gehen davon aus, dass Sie mit den Änderungen einverstanden sind.
Die geänderten Sonderbedingungen für die VR-BankCard gelten als von Ihnen
genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Bekanntwerden
dieser Mitteilung schriftlich Widerspruch erheben.
Den vollständigen Text der geänderten Sonderbedingungen können Sie dem
nachstehenden Link entnehmen:
Für
Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Raiffeisenbank Grevenbroich eG
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