|
'Der Durchschnittsrentner von heute bleibt wohl steuerfrei'
Aber wer 2040 in den Ruhestand geht, der ist voll steuerpflichtig /
Raiffeisenbank rät zur geförderten Altersvorsorge
Seit 2005 steigt die Zahl der steuerpflichtigen Rentnerhaushalte. Der Grund: Der
steuerfreie Anteil an der gesetzlichen Rente ist deutlich gesunken. 'Der
durchschnittliche Ruheständler von heute wird wohl auch in Zukunft keine Steuern
zahlen' sagt unser Vorsorgeexperte und Leiter der Abteilung
Individualkundenbetreuung Heinz-Gerd Brust: 'Aber wer 2040 in Rente geht, kommt
kaum darum herum.'
Heutige Ruheständler liegen mit ihren Einkünften tatsächlich meist im Bereich
der Freibeträge. 'Und wer sicher weiß, dass er keine Steuern zahlen muss,
braucht auch keine Steuererklärung auszufüllen. Sinnvoll ist es aber, mal mit
dem zuständigen Steuerberater oder Finanzamt gesprochen zu haben' so Brust:
'Denn die Finanzämter prüfen elektronisch nach, ob eventuell Steuern hinterzogen
werden.' Seiner Erfahrung nach bleiben aber alleinstehende Rentner, deren
Bruttorente unter 18.900 Euro liegt, in der Regel steuerfrei. Dafür sorgen
diverse abziehbare Ausgaben. Bei Verheirateten dürfen gemeinsame Einkünfte
37.800 Euro nicht übersteigen. Brusts Tipp: 'Ihr Steuerberater eine
Nichtveranlagungsbescheinigung erreicht, entfällt die jährliche
Steuererklärung.'
Brust wagt den Versuch, das neue Rentensteuersystem zu erläutern: 'Bis
einschließlich 2004 waren beispielsweise für 65-Jährige nur 27 Prozent des
Ertragsanteils einer gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Bei fast allen Rentnern
hieß dies: Ihr steuerpflichtiges Einkommen lag unter dem Existenzminimum von
7.664 Euro im Jahr und war damit steuerfrei.' Seit 2005 aber gelte eine andere
Bemessungsgrundlage: Rente minus individueller Freibetrag für gesetzliche
Alterseinkünfte.
'Das klingt kompliziert – und ehrlich gesagt: Das ist es auch' sagt Brust: 'Denn
der individuelle Freibetrag für Alterseinkünfte bleibt ein Leben lang.' Wer also
in 2005 in Rente gegangen ist oder bereits eine gesetzliche Rente bezogen hat,
musste in 2005 die Hälfte seiner Einnahmen versteuern. 'Angenommen Sie haben
20.000 Euro gesetzliche Rente bezogen. Dann waren 10.000 Euro steuerpflichtig.
Die anderen 10.000 Euro sind der Freibetrag. Und der bleibt ihnen als Summe
erhalten, den ziehen Sie jetzt jedes Jahr von den Renteneinkünften ab' so der
Experte.
'Jeder weitere Rentnerjahrgang aber muss mit einem geringeren Freibetrag leben
lernen, denn der Freibetrag sinkt alle zwölf Monate' sagt Brust: 'Für
diejenigen, die am 1. Januar 2007 in den Ruhestand gegangen sind, erreicht er
noch 46 Prozent der Erstrente.' Aber wer 2040 in den Ruhestand gehe, lande bei
Null und müsse seine Rente voll versteuern. Daher sein Rat an alle Verbraucher,
die noch nicht genügend private Altersvorsorge betreiben: 'Nutzen Sie zumindest
die staatlich geförderten Renten wie zum Beispiel die Riester-Rente, um einen
Teil der Versorgungslücke auszugleichen!'
Alfons M. ist am 1. Januar 2005 in Rente gegangen:
|
|
20.000 Euro |
gesetzliche Rente in 2005 bedeuten |
|
|
10.000 Euro |
dauerhafter Freibetrag |
Alfons M. berechnet jetzt sein zu verst. Einkommen:
|
|
20.050 Euro |
gesetzliche Rente in 2007 |
|
- |
10.000 Euro |
dauerhafter Freibetrag aus 2005 |
|
- |
7.664 Euro |
Grundfreibetrag / Existenzminimum |
|
- |
102 Euro |
Werbungskostenpauschale |
|
- |
36 Euro |
Sonderausgaben-Pauschbetrag |
|
= |
2.248 Euro |
zu versteuerndes Einkommen |
Wichtig:
Wie jeder Rentner setzt Alfons M. zusätzlich die Kosten für die Kranken- und
Pflegeversicherung ab. Auch außergewöhnliche Belastungen wie Behinderung, Aufwendung für
Hinterbliebene und Zahnersatzzahlungen drücken generell die Steuerlast. Alfons
M. zahlt deshalb auch in 2007 keine Steuern. Zumal er weder eine Betriebsrente
noch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte hat.
|