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 Donnerstag, der 29. Juli 2010 |  Sie sind hier: Start > Aktuell > Rentner

 Müssen Rentner Steuern zahlen?

Rentner 'Der Durchschnittsrentner von heute bleibt wohl steuerfrei'
Aber wer 2040 in den Ruhestand geht, der ist voll steuerpflichtig / Raiffeisenbank rät zur geförderten Altersvorsorge


Seit 2005 steigt die Zahl der steuerpflichtigen Rentnerhaushalte. Der Grund: Der steuerfreie Anteil an der gesetzlichen Rente ist deutlich gesunken. 'Der durchschnittliche Ruheständler von heute wird wohl auch in Zukunft keine Steuern zahlen' sagt unser Vorsorgeexperte und Leiter der Abteilung Individualkundenbetreuung Heinz-Gerd Brust: 'Aber wer 2040 in Rente geht, kommt kaum darum herum.'

Heutige Ruheständler liegen mit ihren Einkünften tatsächlich meist im Bereich der Freibeträge. 'Und wer sicher weiß, dass er keine Steuern zahlen muss, braucht auch keine Steuererklärung auszufüllen. Sinnvoll ist es aber, mal mit dem zuständigen Steuerberater oder Finanzamt gesprochen zu haben' so Brust: 'Denn die Finanzämter prüfen elektronisch nach, ob eventuell Steuern hinterzogen werden.' Seiner Erfahrung nach bleiben aber alleinstehende Rentner, deren Bruttorente unter 18.900 Euro liegt, in der Regel steuerfrei. Dafür sorgen diverse abziehbare Ausgaben. Bei Verheirateten dürfen gemeinsame Einkünfte 37.800 Euro nicht übersteigen.  Brusts Tipp: 'Ihr Steuerberater eine Nichtveranlagungsbescheinigung erreicht, entfällt die jährliche Steuererklärung.'

Rentner Brust wagt den Versuch, das neue Rentensteuersystem zu erläutern: 'Bis einschließlich 2004 waren beispielsweise für 65-Jährige nur 27 Prozent des Ertragsanteils einer gesetzlichen Rente steuerpflichtig. Bei fast allen Rentnern hieß dies: Ihr steuerpflichtiges Einkommen lag unter dem Existenzminimum von 7.664 Euro im Jahr und war damit steuerfrei.' Seit 2005 aber gelte eine andere Bemessungsgrundlage: Rente minus individueller Freibetrag für gesetzliche Alterseinkünfte.

'Das klingt kompliziert – und ehrlich gesagt: Das ist es auch' sagt Brust: 'Denn der individuelle Freibetrag für Alterseinkünfte bleibt ein Leben lang.' Wer also in 2005 in Rente gegangen ist oder bereits eine gesetzliche Rente bezogen hat, musste in 2005 die Hälfte seiner Einnahmen versteuern. 'Angenommen Sie haben 20.000 Euro gesetzliche Rente bezogen. Dann waren 10.000 Euro steuerpflichtig. Die anderen 10.000 Euro sind der Freibetrag. Und der bleibt ihnen als Summe erhalten, den ziehen Sie jetzt jedes Jahr von den Renteneinkünften ab' so der Experte.

'Jeder weitere Rentnerjahrgang aber muss mit einem geringeren Freibetrag leben lernen, denn der Freibetrag sinkt alle zwölf Monate' sagt Brust: 'Für diejenigen, die am 1. Januar 2007 in den Ruhestand gegangen sind, erreicht er noch 46 Prozent der Erstrente.' Aber wer 2040 in den Ruhestand gehe, lande bei Null und müsse seine Rente voll versteuern. Daher sein Rat an alle Verbraucher, die noch nicht genügend private Altersvorsorge betreiben: 'Nutzen Sie zumindest die staatlich geförderten Renten wie zum Beispiel die Riester-Rente, um einen Teil der Versorgungslücke auszugleichen!'


Alfons M. ist am 1. Januar 2005 in Rente gegangen:

   

20.000 Euro

gesetzliche Rente in 2005 bedeuten

   

10.000 Euro

dauerhafter Freibetrag


Alfons M. berechnet jetzt sein zu verst. Einkommen:

 

20.050 Euro

gesetzliche Rente in 2007

-

10.000 Euro

dauerhafter Freibetrag aus 2005

-

  7.664 Euro

Grundfreibetrag / Existenzminimum

-

    102 Euro

Werbungskostenpauschale

-

     36 Euro

Sonderausgaben-Pauschbetrag

=

 2.248 Euro

zu versteuerndes Einkommen


Wichtig:
Wie jeder Rentner setzt Alfons M. zusätzlich die Kosten für die Kranken- und Pflegeversicherung ab. Auch außergewöhnliche Belastungen wie Behinderung, Aufwendung für Hinterbliebene und Zahnersatzzahlungen drücken generell die Steuerlast. Alfons M. zahlt deshalb auch in 2007 keine Steuern. Zumal er weder eine Betriebsrente noch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte hat.


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   © Raiffeisenbank Grevenbroich eG  |  Letzte Änderung: 23.05.2007 16:39 h