Die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr sind aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben umfassend überarbeitet worden. Da das neue Recht Inlandsüberweisungen
und grenzüberschreitende Überweisungen im EWR gleich behandelt, unterscheiden
unsere Kundenbedingungen nur noch zwischen Überweisungen im EWR in Euro oder
einer anderen EWR-Währung und Drittstaatensachverhalten (z.B. Überweisungen in
die USA oder Überweisungen in japanischen Yen).
Hervorzuheben sind folgende
Regeln:
-
Nummer 1.2 bestimmt die für die Ausführung von Überweisungen maßgeblichen
Kundenkennungen, also z. B. Kontonummer und Bankleitzahl.
-
Die Autorisierung eines Überweisungsauftrags erfolgt gemäß Nummer 1.3 entweder
durch Unterschrift oder in anderweitig mit uns vereinbarter Art und Weise - z.
B. im Online-Banking mittels PIN und TAN.
-
Nummer 1.4 der Überweisungsbedingungen regelt den Zugang des
Überweisungsauftrags bei der Bank, der insbesondere für den Beginn der
Ausführungsfrist maßgeblich ist. Die Länge der Ausführungsfrist ergibt sich aus
unserem 'Preis- und Leistungsverzeichnis'.
-
Der Zugang Ihrer Überweisung erfolgt durch den Eingang Ihres Auftrags in den
dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen (z. B. mit Abgabe des Auftrags in
unseren Geschäftsräumen oder mit dessen Eingang auf dem Online-Banking-Server).
Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nicht auf einen
unserer Geschäftstage, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauffolgenden
Geschäftstag als zugegangen. Die Geschäftstage können Sie unserem 'Preis- und
Leistungsverzeichnis' entnehmen. Danach sind grundsätzlich alle Werktage, außer
Sonnabende und 24. und 31. Dezember Geschäftstage.
-
Bitte beachten Sie, dass Zahlungsaufträge bis zu dem an unseren
Empfangsvorrichtungen oder im 'Preis- und Leistungsverzeichnis' der Zweigstelle
angegebenen Annahmezeitpunkt bei uns eingegangen sein müssen, damit sie noch für
diesen Geschäftstag als zugegangen gelten. Nach dem Zugang des
Überweisungsauftrags kann dieser grundsätzlich nicht mehr widerrufen werden. Bis
zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärung uns gegenüber möglich (vgl.
Nummer 1.5).
-
Wie schon die bisherigen Überweisungsbedingungen definieren die Nummern 2.1 und
3.1 die Angaben, die wir von Ihnen benötigen, um eine Überweisung ausführen zu
können. Sollte uns eine Ausführung aus den in Nummer 1.6 Absatz 1 genannten
Gründen (Ausführungsbedingungen) nicht möglich sein, werden wir Sie hierüber
unterrichten.
-
Die Nummern 2.3 und 3.3 der Bedingungen regeln Ihre Erstattungs- und
Schadensersatzansprüche. In den Nummern 2.3.4 und 3.3. der
Überweisungsbedingungen wird von der in § 675e des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) vorgesehen Möglichkeit Gebrauch gemacht, von den neuen gesetzlichen
Regelungen abzuweichen und das bisher bekannte Haftungsregime fortzusetzen.
Neue Sonderbedingungen ab 31. Oktober 2009:
|