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 Freitag, der 10. September 2010 |  Sie sind hier: Start > Aktuell > Neueagberlaeuterungen2

 Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr - Erläuterungen


Die Sonderbedingungen für den Überweisungsverkehr sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben umfassend überarbeitet worden. Da das neue Recht Inlandsüberweisungen und grenzüberschreitende Überweisungen im EWR gleich behandelt, unterscheiden unsere Kundenbedingungen nur noch zwischen Überweisungen im EWR in Euro oder einer anderen EWR-Währung und Drittstaatensachverhalten (z.B. Überweisungen in die USA oder Überweisungen in japanischen Yen).

Hervorzuheben sind folgende Regeln:
 

  • Nummer 1.2 bestimmt die für die Ausführung von Überweisungen maßgeblichen Kundenkennungen, also z. B. Kontonummer und Bankleitzahl.
     
  • Die Autorisierung eines Überweisungsauftrags erfolgt gemäß Nummer 1.3 entweder durch Unterschrift oder in anderweitig mit uns vereinbarter Art und Weise - z. B. im Online-Banking mittels PIN und TAN.
     
  •  Nummer 1.4 der Überweisungsbedingungen regelt den Zugang des Überweisungsauftrags bei der Bank, der insbesondere für den Beginn der Ausführungsfrist maßgeblich ist. Die Länge der Ausführungsfrist ergibt sich aus unserem 'Preis- und Leistungsverzeichnis'.
     
  • Der Zugang Ihrer Überweisung erfolgt durch den Eingang Ihres Auftrags in den dafür vorgesehenen Empfangsvorrichtungen (z. B. mit Abgabe des Auftrags in unseren Geschäftsräumen oder mit dessen Eingang auf dem Online-Banking-Server). Fällt der Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrags nicht auf einen unserer Geschäftstage, so gilt der Überweisungsauftrag erst am darauffolgenden Geschäftstag als zugegangen. Die Geschäftstage können Sie unserem 'Preis- und Leistungsverzeichnis' entnehmen. Danach sind grundsätzlich alle Werktage, außer Sonnabende und 24. und 31. Dezember Geschäftstage.
     
  • Bitte beachten Sie, dass Zahlungsaufträge bis zu dem an unseren Empfangsvorrichtungen oder im 'Preis- und Leistungsverzeichnis' der Zweigstelle angegebenen Annahmezeitpunkt bei uns eingegangen sein müssen, damit sie noch für diesen Geschäftstag als zugegangen gelten. Nach dem Zugang des Überweisungsauftrags kann dieser grundsätzlich nicht mehr widerrufen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärung uns gegenüber möglich (vgl. Nummer 1.5).
     
  • Wie schon die bisherigen Überweisungsbedingungen definieren die Nummern 2.1 und 3.1 die Angaben, die wir von Ihnen benötigen, um eine Überweisung ausführen zu können. Sollte uns eine Ausführung aus den in Nummer 1.6 Absatz 1 genannten Gründen (Ausführungsbedingungen) nicht möglich sein, werden wir Sie hierüber unterrichten.
     
  • Die Nummern 2.3 und 3.3 der Bedingungen regeln Ihre Erstattungs- und Schadensersatzansprüche. In den Nummern 2.3.4 und 3.3. der Überweisungsbedingungen wird von der in § 675e des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgesehen Möglichkeit Gebrauch gemacht, von den neuen gesetzlichen Regelungen abzuweichen und das bisher bekannte Haftungsregime fortzusetzen.
     

Neue Sonderbedingungen ab 31. Oktober 2009:


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   © Raiffeisenbank Grevenbroich eG  |  Letzte Änderung: 29.08.2009 11:42 h