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 Freitag, der 10. September 2010 |  Sie sind hier: Start > Aktuell > Kontoauszug_online

 Kontoauszug Postkorb / Kontoauszug Online

Die Alternativen zum Kontoauszugsdrucker

Der 'Kontoauszug Postkorb' und der 'Kontoauszug Online' sind die elektronischen Varianten des Kontoauszugs auf Papier: Ein Kontoauszug, den Sie direkt am PC herunterladen können. So sparen Sie sich den Weg zum Kontoauszugsdrucker und haben alle wichtigen Informationen zu Hause gespeichert. Einfach online, rundum praktisch.

Es handelt sich bei beiden Verfahren um einen juristisch einwandfreien Kontoauszug. Eine steu­errechtliche Anerkennung durch die Finanzbehörden ist derzeit aber noch nicht gegeben.

Die Funktionen 'Kontoauszug Postkorb' und 'Kontoauszug Online' stellen Ihnen Ihre Kontoauszüge als PDF-Datei zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass eine parallele Erstellung von Kontoauszügen in Papierform nicht möglich ist. Sofern die Erstellung des elektronisch erstellten Kontoauszuges nicht quittiert wurde, wird ein Quittungs-(Zwangs-)auszug in Papierform zugestellt.

Wir empfehlen den 'Kontoauszug Postkorb' !!!

Wenn Sie bisher den 'Kontoauszug Online' genutzt haben, besteht die Möglichkeit auf den 'Kontoauszug Postkorb' zu wechseln.

Hier sehen Sie die Unterschiede zwischen beiden Verfahren:

 

Kontoauszug Postkorb

Kontoauszug Online

Grundsätzlich:
Der 'Kontoauszug Postkorb' wird dem Kunden automatisch zum Monatsultimo in den Postkorb eingestellt.

Grundsätzlich:
Der 'Kontoauszug Online' wird vom Kunden aktiv abgerufen.

Quittierung:
Sobald der Kontoauszug in den Postkorb eingestellt wurde, gilt er als zugegangen. Der Empfang des Kontoauszuges muss über die Auswahl 'Quittieren' im Postkorb bestätigt werden. Es ist keine TAN-Eingabe notwendig. Mitteilungen (Info-Auszüge) werden nicht quittiert.

Quittierung:
Sobald der Kontoauszug abgerufen wurde, muss der Empfang des Kontoauszuges mit einer TAN bestätigt werden.

Zwangsauszug:
Sofern keine Bestätigung erfolgt, wird 30 Tage nach Eingabe des Auszuges in den Postkorb ein entgeltpflichtiger Quittungs-(Zwangs-)auszug in Papierform zugestellt.

Zwangsauszug:
Sofern die Bestätigung mittels TAN nicht erfolgt, wird nach 10 Kalendertagen ein entgeltpflichtiger Quittungs-(Zwangs-)auszug in Papierform zugestellt.

Gemeinschaftskonto:
Eine Umstellung ist nur durch die Bank möglich. Bitte wenden Sie sich an Ihre(n) Berater(in).

Gemeinschaftskonto:
Auch für Gemeinschaftskonten kann der 'Kontoauszug Online' genutzt werden.

Sonstiges:
Wenn die Zustellung der Kontoauszüge auf 'Postkorb' umgestellt ist, kann eine Änderung nur durch die Bank erfolgen.
Auszüge im Postkorb bleiben 6 Monate gespeichert.

Sonstiges:
Von 'Kontoauszug Online' kann auf die 'Zustellung in den Postkorb' gewechselt werden.


Und so geht's:

Wenn Sie Ihre Kontoauszüge in Zukunft online abrufen wollen, können Sie die notwendigen Einstellungen ganz einfach selbst vornehmen:

1. Melden Sie sich im InternetBanking an.

2. Klicken Sie nach der Anmeldung auf den Reiter 'Service & Verwaltung' und anschließend auf den Menüpunkt 'Zustellart Kontoauszüge' auf der linken Seite:


3. Es erscheint eine Übersicht aller Konten, die umgestellt werden können.
Mit den Symbolen vor den Kontonummern kann man sich entscheiden, ob man den Kontoauszug Online oder die Zustellung in den Postkorb wünscht. Unter Zustellart wird angezeigt, in welcher Form die Kontoauszüge bisher erstellt wurden.


4a. Bei der Umstellung auf Kontoauszug Online klicken Sie auf den Button mit dem Pfeil:


4b. Bei der Umstellung auf Zustellung in den Postkorb klicken Sie auf den Button mit dem Umschlag:


5a. Anschließend können Sie sich die Vereinbarung über den elektronischen Kontoauszug anschauen und die Umstellung auf 'Kontoauszug Online' mit einer TAN bestätigen.


5b. Anschließend können Sie sich die Vereinbarung über den elektronischen Kontoauszug anschauen und die Umstellung auf 'Kontoauszug Postkorb' mit einer TAN bestätigen.


6. Die Freischaltung ist erfolgt (für beide Verfahren gleich).

Für Fragen zu unserem OnlineBanking-Service steht Ihnen unsere Service-Line unter der Rufnummer 02181 6909 - 113 zur Verfügung.


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   © Raiffeisenbank Grevenbroich eG  |  Letzte Änderung: 15.06.2010 18:25 h