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Mit unserer €uro-Überweisung sind Überweisungen in andere Mitgliedstaaten der EU genau so einfach und preiswert wie Überweisungen in Deutschland.

Notwendige Angaben:
- Name und Vorname bzw. Firma des Begünstigten,
- IBAN (International Bank Account Number) des Begünstigten: erfahren Sie
vom Empfänger Ihrer Überweisung,
- BIC
(Bank Identifier Code) des Begünstigten: internationale 'Bankleitzahl'
erfahren Sie vom Empfänger Ihrer Überweisung, hat 8 oder 11 Stellen, besteht
aus Bank-Code, Länderkürzel, Ortskürzel und ggf. Filialkürzel,
- Betragsangabe in Euro (bis 50.000 Euro),
- optional: Angabe eines Verwendungszweckes,
- Ihren Namen und Vornamen bzw. Ihre Firma,
- Ihre IBAN.
Die BIC und Ihre eigene IBAN entnehmen Sie bitte Ihrem aktuellen Kontoauszug.
BIC der Raiffeisenbank Grevenbroich: GENODED1GRB
IBAN der Raiffeisenbank Grevenbroich: DExx 3706 9306 XXXX XXXX XX (xx =
Prüfziffer, X = Kontonummer)
Meldepflicht gemäß AWV ab 12.500 Euro
Bitte beachten Sie die Meldepflichten gemäß Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ab
12.500 Euro. Entsprechende Meldungen sind der Deutschen Bundesbank mitzuteilen.
Nutzen Sie dazu die 'Anlage Z4 zur AWV'.
Für diese Länder gilt die EU-Verordnung 2560/2001
Die EU-Verordnung 2560/2001 gilt für die grenzüberschreitende Überweisungen in
Euro mit IBAN und BIC bis 50.000 Euro innerhalb der Europäischen Union
(EU):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande,
Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien,
Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland,
Zypern sowie die drei weiteren EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gern
weiter.
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