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 Mittwoch, der 08. September 2010 |  Sie sind hier: Start > Aktuell > Abgeltungsteuer_unserrat

 Die Abgeltungsteuer kommt.

Wir müssen miteinander reden! Wir müssen miteinander reden.

Unser Rat

Die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 bringt für die meisten Kunden steuerliche Vorteile, soweit ihre Kapitaleinkünfte die Freibeträge von 801 / 1.602 EUR (ledig / verheiratet) übersteigen. Insbesondere dann, wenn der persönliche Steuersatz höher als 25 % ist. Bereits bei einem Nettoeinkommen von monatlich 1.250 EUR wird dieser Steuersatz erreicht. Mit höheren Einkommen steigen der persönliche Steuersatz und der Handlungsbedarf an.

Folgende Maßnahmen können sinnvoll sein:

  • Vermögen in Anlagen umschichten, deren Zinsen erst ab 2009 gezahlt werden, um von der (evtl.) günstigeren Abgeltungsteuer zu profitieren

  • Spätestens Ende 2008 Wertpapiere kaufen, die (nach einjähriger Haltefrist) zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt steuerfrei ausgezahlt werden.

  • Im Jahr 2007 Wertpapiere kaufen, die noch vor Einführung der Abgeltungsteuer (nach einjähriger Haltefrist) steuerfrei wieder ausgezahlt werden. Dasselbe Kapital wird danach (Jahresende 2008), wiederum in Anlageformen investiert, die den Bestandsschutz der steuerfreien Auszahlung beliebig weit in die Zukunft sichert.


Schieben Sie Ihre Finanzplanung also nicht auf die lange Bank. Die Auswirkungen der anstehenden steuerlichen Veränderungen auf Ihre finanzielle Situation sollten Sie nicht dem Zufall überlassen.

Lassen Sie sich nicht zu spontanen Entscheidungen hinreißen, sondern nutzen Sie unser individuelles Beratungsangebot. Gemeinsam mit Ihnen, ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und Zielen, entwickeln wir Ihren VR-FinanzPlan. Sei es zur Vorsorge für Zukunft und Alter, oder um den Traum nach den eigenen vier Wänden zu realisieren.

 

Diese Informationen für Privatkunden stellen nur einen groben Überblick über die komplizierten steuerlichen Regelungen dar, und ersetzen nicht die persönliche Beratung durch einen Steuerberater. Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesfinanzministerium.
 



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   © Raiffeisenbank Grevenbroich eG  |  Letzte Änderung: 06.09.2008 18:36 h