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Wir müssen miteinander reden.
Unser Rat
Die Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 bringt für die meisten
Kunden steuerliche Vorteile, soweit ihre Kapitaleinkünfte die Freibeträge von
801 / 1.602 EUR (ledig / verheiratet) übersteigen. Insbesondere dann, wenn der
persönliche Steuersatz höher als 25 % ist. Bereits bei einem Nettoeinkommen von
monatlich 1.250 EUR wird dieser Steuersatz erreicht. Mit höheren Einkommen
steigen der persönliche Steuersatz und der Handlungsbedarf an.
Folgende Maßnahmen können sinnvoll sein:
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Vermögen in Anlagen umschichten, deren Zinsen
erst ab 2009 gezahlt werden, um von der (evtl.) günstigeren Abgeltungsteuer
zu profitieren
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Spätestens Ende 2008 Wertpapiere kaufen, die (nach
einjähriger Haltefrist) zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt steuerfrei
ausgezahlt werden.
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Im Jahr 2007 Wertpapiere kaufen, die noch vor
Einführung der Abgeltungsteuer (nach einjähriger Haltefrist) steuerfrei
wieder ausgezahlt werden. Dasselbe Kapital wird danach (Jahresende 2008),
wiederum in Anlageformen investiert, die den Bestandsschutz der steuerfreien
Auszahlung beliebig weit in die Zukunft sichert.
Schieben Sie Ihre Finanzplanung also nicht auf die lange Bank. Die Auswirkungen
der anstehenden steuerlichen Veränderungen auf Ihre finanzielle Situation
sollten Sie nicht dem Zufall überlassen.
Lassen Sie sich nicht zu spontanen Entscheidungen hinreißen, sondern nutzen Sie
unser individuelles Beratungsangebot. Gemeinsam mit Ihnen, ganz nach Ihren
persönlichen Wünschen und Zielen, entwickeln wir Ihren VR-FinanzPlan. Sei es zur
Vorsorge für Zukunft und Alter, oder um den Traum nach den eigenen vier Wänden
zu realisieren.
Diese Informationen für Privatkunden stellen nur einen groben
Überblick über die komplizierten steuerlichen Regelungen dar, und ersetzen nicht
die persönliche Beratung durch einen Steuerberater. Weitere Informationen finden
Sie auch beim Bundesfinanzministerium.
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