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Wir müssen miteinander reden. Ab dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen
einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer besteuert. Was bedeutet das für Ihre
Geldanlagen, und welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen, Vorteile dieser Steuer
für sich zu nutzen?
Überblick
Seit dem 6. Juli 2007 steht es fest, die Abgeltungsteuer wird eingeführt. Ab
dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen
einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer –KapSt- besteuert. Hinzu kommen
Solidaritätszuschlag –SolZ- (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (überwiegend 9%),
jeweils von der gezahlten KapSt berechnet. Damit sind künftig sämtliche
Steuerverpflichtungen aus Kapitaleinkünften abgegolten. Die Freigrenzen für
Kapitalerträge von 801 / 1.602 EUR (ledig / verheiratet) bleiben unverändert bestehen.
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Beispiele ab 2009:
(ohne Sparerpauschbetrag/ Freistellungsauftrag und Kirchensteuer) |
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Erträge: |
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Ertrag (Zinsen, Dividenden) |
100,00 EUR |
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25 % KapSt |
25,00 EUR |
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5,5 % SolZ von 25 EUR |
1,38 EUR |
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Ertrag nach Steuern
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73,62 EUR
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Gewinne: |
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Kauf einer Aktie incl. Nebenkosten |
10.000,00 EUR |
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Verkauf dieser Aktie incl. Verkaufskosten |
11.000,00 EUR |
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Verkaufsgewinn |
1.000,00 EUR |
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25 % KapSt |
- 250,00 EUR |
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5,5 % SolZ von 250 EUR |
- 13,75 EUR |
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Ertrag nach Steuern |
736,25 EUR |
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