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 Donnerstag, der 29. Juli 2010 |  Sie sind hier: Start > Aktuell > Abgeltungsteuer_uebersicht

 Die Abgeltungsteuer kommt.

Wir müssen miteinander reden! Wir müssen miteinander reden.
Ab dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer besteuert. Was bedeutet das für Ihre Geldanlagen, und welche Möglichkeiten bieten sich Ihnen, Vorteile dieser Steuer für sich zu nutzen?

Überblick
Seit dem 6. Juli 2007 steht es fest, die Abgeltungsteuer wird eingeführt. Ab dem 01.01.2009 werden alle Erträge und Gewinne aus privaten Kapitalanlagen einheitlich mit 25 % Kapitalertragssteuer –KapSt- besteuert. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag –SolZ- (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer (überwiegend 9%), jeweils von der gezahlten KapSt berechnet. Damit sind künftig sämtliche Steuerverpflichtungen aus Kapitaleinkünften abgegolten. Die Freigrenzen für Kapitalerträge von 801 / 1.602 EUR (ledig / verheiratet) bleiben unverändert bestehen.


Beispiele ab 2009:
(ohne Sparerpauschbetrag/ Freistellungsauftrag und Kirchensteuer)

Erträge:

 

Ertrag (Zinsen, Dividenden)

100,00 EUR

25 % KapSt

25,00 EUR

5,5 % SolZ von 25 EUR

  1,38 EUR

Ertrag nach Steuern
 

73,62 EUR
 

Gewinne:

 

Kauf einer Aktie incl. Nebenkosten

10.000,00 EUR

Verkauf dieser Aktie incl. Verkaufskosten

11.000,00 EUR

Verkaufsgewinn

1.000,00 EUR

25 % KapSt 

 - 250,00 EUR

5,5 % SolZ von 250 EUR

  - 13,75 EUR

Ertrag nach Steuern

736,25 EUR






 

 

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   © Raiffeisenbank Grevenbroich eG  |  Letzte Änderung: 06.09.2008 18:46 h