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Wir müssen miteinander reden.
Kirchensteuer
Wenn Sie uns mitteilen, dass Sie Mitglied einer Religionsgemeinschaft
sind, führen wir ab 2009 die Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte zusammen mit der
Kapitalertragssteuer -KapSt- und dem Solidaritätszuschlag –SolZ- direkt an das
Finanzamt ab.
Wenn Sie nichts unternehmen setzt das Finanzamt Ihre zu zahlende Kirchensteuer
im Rahmen der Einkommensteuererklärung fest. Sie sind dann aber verpflichtet
alle einzelnen Kapitalerträge in der Steuererklärung aufzulisten.
Ab dem Jahr 2011 ist geplant, dass wir vom Bundeszentralamt für Steuern
automatisch übermittelt bekommen, ob wir für Sie Kirchensteuer abführen müssen
oder nicht.
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