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Wir müssen miteinander reden.
Gewinne / Verluste ab 2009
Verluste aus abgeltungsteuerpflichtigen Kapitalanlagen können ab 2009
nur noch mit Erträgen und Gewinnen verrechnet werden, die der Abgeltungsteuer
unterliegen.
Eine Ausnahme bilden Verluste aus Aktienverkäufen, die nur noch mit Gewinnen
(nicht den Dividenden) aus Aktienverkäufen verrechnet werden dürfen. Die
bisherige Freigrenze für private Gewinne aus Aktienverkäufen von 512 EUR
entfällt ab 2009.
Damit wir die Verluste unmittelbar mit den Gewinnen bei der Festsetzung der
Abgeltungsteuer verrechnen können, sollten Ihre gesamten Kapitalanlagen bei uns
verwaltet werden. Sie vermeiden hierdurch eine ansonsten ggf. erforderliche
Einkommenssteuererklärung Ihrer Kapitalerträge. Nicht verrechnete Verluste
können erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung z. B. mit Gewinnen aus
Kapitalanlagen bei anderen Instituten verrechnet werden.
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