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 Freitag, der 10. September 2010 |  Sie sind hier: Start > Aktuell > Abgeltungsteuer_geringeseinkommen

 Die Abgeltungsteuer kommt.

Wir müssen miteinander reden! Wir müssen miteinander reden.

Geringes Einkommen

Wenn Ihr Nettoeinkommen bis ca. 15.000 EUR jährlich beträgt, ist Ihr persönlicher Steuersatz in der Regel niedriger als 25 %.

Die ab 2009 erzielten Erträge und Gewinne aus Kapitalanlagen können dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert werden, soweit sie die Freibeträge von 801 / 1.602 EUR (ledig / verheiratet) übersteigen.

Beispiel: (ohne Kirchensteuer)
Nettoeinkommen (ledig) jährlich
persönlicher Steuersatz ca. 18 %


10.000,00 EUR
 

Kapitalerträge (zusätzlich) 

1.000,00 EUR

- Sparerpauschbetrag

801,00 EUR

zu versteuern
 

199,00 EUR
 

persönlicher Steuersatz 18 %

35,82 EUR

5,5 % SolZ von 35,82 EUR

  1,97 EUR

gesamte Abgeltungsteuer

    37,79 EUR

Ertrag nach Steuern

962,21 EUR

 
Die in diesem Beispiel bereits abgeführte Abgeltungsteuer von 49,75 EUR (25 % von 199 EUR) zzgl. 2,74 EUR SolZ (5,5 % von 49,75 EUR) wird bei der Einkommensteuererklärung mit der tatsächlich zu zahlenden Steuer verrechnet. Demnach würden 14,70 EUR wieder erstattet.
 



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   © Raiffeisenbank Grevenbroich eG  |  Letzte Änderung: 06.09.2008 18:36 h