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Wir müssen miteinander reden.
Geringes Einkommen
Wenn Ihr Nettoeinkommen bis ca. 15.000 EUR jährlich beträgt, ist Ihr
persönlicher Steuersatz in der Regel niedriger als 25 %.
Die ab 2009 erzielten Erträge und Gewinne aus Kapitalanlagen können dann im
Rahmen der Einkommensteuererklärung mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert
werden, soweit sie die Freibeträge von 801 / 1.602 EUR (ledig / verheiratet)
übersteigen.
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Beispiel: (ohne Kirchensteuer)
Nettoeinkommen (ledig) jährlich
persönlicher Steuersatz ca. 18 % |
10.000,00 EUR
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Kapitalerträge (zusätzlich) |
1.000,00 EUR |
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- Sparerpauschbetrag |
801,00 EUR |
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zu versteuern
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199,00 EUR
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persönlicher Steuersatz 18 % |
35,82 EUR |
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5,5 % SolZ von 35,82 EUR |
1,97 EUR |
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gesamte Abgeltungsteuer |
37,79 EUR |
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Ertrag nach Steuern |
962,21 EUR |
Die in diesem Beispiel bereits abgeführte Abgeltungsteuer von 49,75 EUR (25 %
von 199 EUR) zzgl. 2,74 EUR SolZ (5,5 % von 49,75 EUR) wird bei der
Einkommensteuererklärung mit der tatsächlich zu zahlenden Steuer verrechnet.
Demnach würden 14,70 EUR wieder erstattet.
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