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Wir müssen miteinander reden.
Freistellungsauftrag
Sie können weiterhin Ihre Kapitalerträge in unveränderter Höhe von 801
EUR für Ledige und 1602 EUR für Verheiratete (Sparerpauschbetrag) vom
Steuerabzug durch einen Freistellungsauftrag befreien lassen.
Zusätzliche Werbungskosten können ab 2009 nicht mehr geltend gemacht werden.
Ihre derzeit bei uns und ggf. bei anderen Finanzinstituten erteilten
Freistellungsaufträge, soweit sie nicht befristet sind, bleiben auch über 2008
hinaus gültig.
Auch die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen, die das Finanzamt Geringverdienern
ausstellt, bleiben bestehen.
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