Sitemap | Suche | AGB & Sonderbedingungen | Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzhinweis

Raiffeisenbank Grevenbroich eG


Me!ne Bank
Startseite
Aus der Region
Kontakt & Service
Links
 Freitag, der 10. September 2010 |  Sie sind hier: Start > Aktuell > Abgeltungsteuer_freistellungsauftrag

 Die Abgeltungsteuer kommt.

Wir müssen miteinander reden! Wir müssen miteinander reden.

Freistellungsauftrag

Sie können weiterhin Ihre Kapitalerträge in unveränderter Höhe von 801 EUR für Ledige und 1602 EUR für Verheiratete (Sparerpauschbetrag) vom Steuerabzug durch einen Freistellungsauftrag befreien lassen.

Zusätzliche Werbungskosten können ab 2009 nicht mehr geltend gemacht werden. Ihre derzeit bei uns und ggf. bei anderen Finanzinstituten erteilten Freistellungsaufträge, soweit sie nicht befristet sind, bleiben auch über 2008 hinaus gültig.

Auch die Nichtveranlagungs-Bescheinigungen, die das Finanzamt Geringverdienern ausstellt, bleiben bestehen.
 



<-  Übersicht

 

nächster Schritt ->

Online-Banking


easyCredit


   © Raiffeisenbank Grevenbroich eG  |  Letzte Änderung: 06.09.2008 18:47 h